Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können die Therapiekosten via Kassenärztlicher Vereinigung mit ihrer Krankenversicherung abgerechnet werden. Bitte bringen Sie dazu ihre gültige Krankenversicherungskarte mit.
Bei den privaten Krankenversicherungen ist eine Übernahme der Therapiekosten durch die Versicherung grundsätzlich möglich.
Da die Versicherungen zahlreiche Tarife anbieten, die die Übernahme von Kosten für Psychotherapie in unterschiedlichem Maße beinhalten, ist es empfehlenswert sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung über Ihre speziellen Bedingungen zu informieren.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Satz für eine 50-minütige Einzelsitzung beträgt 134,06 €. Weitere Kosten für Leistungen wie beispielsweise Anamneseerhebung, Berichterstellung und Diagnostik können hinzukommen. Für einen schnellen Überblick, finden Sie in der folgender Download-Datei eine tabellarische Aufstellung der wichtigsten Kosten.
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. In diesem Fall entfallen natürlich sämtliche Antragsverfahren und Vorgaben zur Therapiedauer.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Satz für eine 50-minütige Einzelsitzung beträgt 134,06 €. Weitere Kosten für Leistungen wie beispielsweise Anamneseerhebung, Berichterstellung und Diagnostik können hinzukommen. Für einen schnellen Überblick, finden Sie in der folgender Download-Datei eine tabellarische Aufstellung der wichtigsten Kosten.